Erfahrung seit 1983
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt.
Für Patienten mit privater
Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Beihilfefähig.
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ANALSCHMERZEN
Chronische Schmerzen
in der Analregion, anale Schmerzen
In einer Häufigkeit von ca. 2-3 % behandelten wir in unserer Klinik Patienten mit Analschmerzen. Diese Häufigkeit dürfte darauf zurückzuführen sein, dass eine ambulante Schmerztherapie, hauptsächlich mit Analgetika (= Schmerzmittel), in diesem Körperbereich oft ohne einen deutlichen schmerzlindernden Effekt bleibt und deshalb häufiger Anlass zu einer Klinikeinweisung gibt.
Wegen der räumlichen Nähe und teilweise überlappender Nervenversorgung werden im Folgenden auch Schmerzen in der gesamten Analregion miteinbezogen.
Ursachen von Analschmerzen
Chronische Schmerzen in der Analregion (einschl. Dam m):
Behandlung der chronische n Analschmerzen / Schmerzen in der Dam m- und Analregion:
Nicht selten verbleiben trotz einer kausalen (= auf die Ursache gerichteten) fachärztlichen Behandlung weiterhin Analschmerzen, so daß dann schmerztherapeutische Behandlungsmethoden gefragt sind. Oft sind diese bei verschiedenen Grundkrankheiten die gleichen, da sie sich nach den Schmerzen und deren Ausdehnung und nicht mehr vorrangig nach der Ursache richten. Länger bestehende Analschmerzen erfordern praktisch immer eine Kombination von verschiedenen Therapieverfahren, die i.d.R. nur in spezialisierte Zentren (Schmerzklinik) angeboten werden können. Bei Analschmerzen, aber auch bei Schmerzen in der Analregion bzw. im Dam m dies:
1. Information über Analschmerzen und Schmerzen im Dam mbereich
2. Medikamentöse Behandlung (u.a. Schmerzmittel, evtl. auch Spasmolytika (= Mittel gegen Krampfzustände), Psychopharmaka, auch als Infusionen, individuell ausgetestet)
3. Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel) in Form von Infiltrationen und Nervenblockaden, evtl. rückenmarknahe Blockaden, auch kontinuierlich mit Katheter
4. Akupunktur
5. Evtl. TENS-Therapie (schmerzlindernde elektrische Ströme, die von einem kleinen tragbaren Gerät abgegeben werden)
6. Psychologische Therapieverfahren (insbes. Entspannungsverfahren und Schmerzbewältigungstraining)
7. Evtl. Physiotherapie (Krankengymnastik für den Beckenboden und Anwendungen, z.B. Sitzbäder)
Eine Behandlung mit Analgetika (= Schmerzmittel) bleibt bei Analschmerzen oft ohne einen deutlichen schmerzlindernden Effekt, allenfalls Opioide in höherer Dosierung mit entsprechenden Nebenwirkungen führen zu einer Linderung.
Therapeutische Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem örtlichen
Betäubungsmittel)
bei Analschmerzen und
Schmerzen in der Analregion bzw. im Dam m:
Unterer Anteil der Scham
lippen, hinterer Anteil des
Hodensack
s, Vestibulum vaginae
(= Scheidenvorhof),
Pen is,
Dam m und
Afterreg
ion werden sensibel aus dem Plexus
sacralis (=
Nervengeflecht aus dem unteren
Rücken
mark stammend)
versorgt, so dass sich zur Therapie von
Schmerzen in den
angesprochenen Bereichen wiederholte epidurale
(= rückenmarknahe)
Betäubungen in Form des Kaudalblockes
(= rückenmarknahe
Betäubung in Höhe des
Kreuzbein
es)
eignen.
Der Kaudalblock hat gegenüber dem lumbalen Epiduralblock
(= rückenmarknahe Betäubung in
Höhe der
Lenden) den Vorteil, dass
eine geringere Dosierung benötigt wird, in der Regel reichen 5-8 ml z. B.
Bupivacain (= ein
lang wirkendes örtliches Betäubungsmittel)
0,125-0,15 % aus. Zur
kontinuierlichen Blockade mit Katheter* ist allerdings die lumbale
epidurale Blockade (=
rückenmarknahe Betäubung in Höhe der
Lende
n) wegen des
geringeren Risikos einer En tzündung bzw. Infektion
(= Eindringen von
Mikroorganismen wie z.B. Bakterien)
vorzuziehen, jedoch mit einer Ausnahme: Schmerzen im Bereich des Afters und
Dam m
es nach
Amputation des
Enddarm es. In diesem Falle
ist die Entzündungsquelle nicht mehr vorhanden, so dass ein Sakralkatheter*
auch über einen längeren Zeitraum belassen werden kann.
Schmerzen im Dam m als einziges Symptom, z. B. nach einer Geburt, können häufig mit einer wiederholten infiltrativen Lokalanästhesie (= örtlichen Betäubung) erfolgreich behandelt werden. Die isolierte Betäubung des N. pudendus (= Nerv der die Geschlechts-/Afterregion versorgt) erfordert eine relativ hohe Lokalanästhetikum-Dosierung (2 x ca. 10 ml z.B. Bupivacain 0,25-0,5 %), so dass die Plexus sacralis-Blockade (Kaudalblock) vorzuziehen ist.
Erläuterungen:
*
Bei der sog.
kontinuierlichen Blockade
mit Katheter wird für die Dauer von ca. 10-14 Tagen ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den
betroffenen
Nerven
eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle
hindurch, es muss also nicht „aufgeschnitten“ werden. In der Folge wird über
diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen
Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In
bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des
örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine
Pumpe angeschlossen werden. Das
Lokalanästhetikum
(=
örtliches Betäubungsmittel)
wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei
gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend
krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die
schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus
anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, dass bei dieser Blockadebehandlung auch
die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche
Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese
Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch entzündliche, oder auch
degenerative (=
abnutzungsbedingte) Prozesse
entstanden sind, hilfreich ist.Eine gute Durchblutung optimiert auch den
Stoffwechsel eines gestörten oder geschädigten Nervs.
Nach neueren Erkenntnissen kann diese intensive Blockadetherapie das sog.
Sch
merzgedächtnis löschen, auch bei
Analschmerzen.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).
Jetzt noch gute Nachrichten für alle Schmerzpatienten
Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).
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Aktualisiert: >22.11..2008</> kusb&
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